Noch bis zu 70% Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Sanierung

Sie haben eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung im Heizungskeller? Ein Austausch lohnt sich mehrfach! Mit einer Wärmepumpe heizen Sie effizienter und umweltfreundlicher, sparen Betriebskosten, und profitieren von der neuen BEG-Förderung. Entscheiden Sie sich in den kommenden Jahren für eine Wärmepumpe, freut sich das Klima und Sie sich über den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus, zusätzlich zur Grundförderung. Was bietet der Staat für Förderungen? Wie funktioniert die Antragstellung? Wir klären auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit 2021 das maßgebliche Förderprogramm des Bundes.
  • Beim Heizungstausch in der Sanierung können Sie eine attraktive Förderung für Ihre Wärmepumpe erhalten.
  • Grundsätzlich gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen.
  • Die Heizungstauschförderung ist seit Anfang 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt. Auch die Antragsstellung erfolgt über die KfW.
  • Die verschiedenen Förderungen beim Heizungstausch sind kombinierbar. Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer erhalten Sie aktuell noch maximal einen Höchstfördersatz von 70 Prozent.
  • Eigenheimbesitzer können mit Hilfe zinsgünstiger Ergänzungskredite der KfW ihr Sanierungsprojekt ganz oder teilweise finanzieren. Grundvoraussetzung ist die Zusages des Förderzuschusses. Eine einfache und volldigitale Alternative zur Finanzierung ist der Klimakredit der Commerzbank.
  • Die Förderung wird vor Maßnahmenbeginn mit dem Leistungs- und Liefervertrag der Wärmepumpe beantragt.
  • Eine frühzeitige Beantragung wird empfohlen, damit von den aktuell hohen Fördersätzen profitiert werden kann.

Was besagt das neue Heizungsgesetz 2024?

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen – klimafreundlich heizen zahlt sich aus

Energiewende im Heizungskeller. Der Deutsche Bundestag hat im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt, beschlossen und die Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches festgelegt. Die neue Heizungsförderung soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen. Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien soll die Energieeffizienz verbessert und die Abhängigkeit von fossiler Energie verringert werden, für mehr Energiesicherheit. Die Wärmepumpe ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, GEG-konform zu bauen oder zu sanieren. Sie planen eine Wärmepumpe? Lassen Sie sich jetzt beraten und  und sichern Sie sich noch bis zu 70% Förderung vom Staat beim Heizungstausch sichern. Damit Sie unbesorgt Ihren Heizungstausch starten können, gibt es die STIEBEL ELTRON-Fördergarantie.

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Unsere Wärmepumpen werden jetzt und in Zukunft attraktiv beim Heizungstausch gefördert. Seit Anfang 2024 fördert der Staat den Heizungstausch* in unterschiedlichen Szenarien:

  • Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen.
  • Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer profitieren Sie zusätzlich vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, sofern Sie eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
  • Für Ihr selbstgenutzes Eigenheim können Sie als Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen** von bis zu 40.000 Euro im Jahr einen Einkommens-Bonus von 30% zusätzlich beantragen.
  • Sie sanieren Ihr Zuhause mit einer Erdwärmepumpe? Für den Einsatz gibt es einen Effizienzbonus von 5%.
  • Kumuliert beträgt der höchstmögliche Fördersatz 70%, wenn Sie privater Selbstnutzer eines Eigenheims sind. Unternehmen und Vermieter können durch die Kombination aus Grundförderung und Effizienzbonus einen höchstmöglichen Fördersatz von 35% erhalten.

Unternehmen und Vermieter können die Grundförderung und den Effizienzbonus erhalten. Für private Selbstnutzer eines Eigenheims steht zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Einkommensbonus zur Verfügung.

Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Der maximale Fördersatz liegt bei 70%, sprich bei maximal 21.000 Euro Fördersumme. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionskosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Wärmepumpe einfach finanzieren

Nutzen Sie den zinsgünstigen KfW-Kredit zur Finanzierung

Neben der Wärmepumpen-Förderung im Heizungstausch können Sie zusätzlich auf zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW zurückgreifen. Mit diesen Krediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte.

Dank attraktiver Zinsen ab 0,01% kann es sich für Sie lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren oder den Kredit nur zur Überbrückung zu nutzen, bis der Förderbetrag für den Heizungstausch final ausbezahlt wurde. 

Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass dem Eigenheimbesitzer ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Schnell und digital: Klimakredit der Commerzbank

Besonders unkompliziert finanzieren Sie Ihre Wärmepumpe mit dem Klimakredit der Commerzbank. Innerhalb von 10 Minuten erhalten Sie hier Ihr unverbindliches Kreditangebot. Dank der Legitimation per Video-Ident funktioniert der Vertragsabschluss vollständig digital.

Den Klimakredit können Sie mit einer Laufzeit von bis zu 119 Monaten abschließen, wobei eine Sondertilgung unter bestimmten Bedingungen jederzeit möglich ist. Der Kredit eignet sich so besonders gut für eine überbrückende Finanzierung, bis Sie Ihren Förderbetrag durch die KfW ausgezahlt bekommen. 

Jetzt STIEBEL ELTRON Fördercheck durchführen

Schritt für Schritt zur Förderung Ihrer STIEBEL ELTRON Wärmepumpe

Überprüfen Sie mit unserem Fördercheck, ob Ihr Bauvorhaben gefördert werden kann. Nach positiver Prüfung erhalten Sie per Mail Ihre Urkunde zur STIEBEL ELTRON Fördergarantie. Ihre Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert!

STIEBEL ELTRON-Fördergarantie

Beim Austausch Ihrer alten Heizung können Sie von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren. Damit Sie schon jetzt mit dem Umbau starten können, gibt es eine STIEBEL ELTRON-Fördergarantie. Sichern Sie sich jetzt noch bis zu 70% Förderung vom Staat!

Zur Fördergarantie

So beantragen Sie die staatliche Förderung für Wärmepumpen 2024

Noch nie war Förderung so einfach: In 8 Schritten zum Förderzuschuss


1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Schließen Sie mit Ihrem Fachhandwerker einen Wärmepumpen-Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Dadurch tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Förderzusage durch die KfW vorliegt.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) anfragen

Bitten Sie Ihren Fachhandwerker oder EnergieEffizienzExperten um die Bestätigung zum Antrag (BzA) einschließlich der sogenannte BzA-ID. Ohne die BzA-ID können Sie keinen Förderantrag stellen.

3. Förderantrag stellen
Melden Sie sich auf der Seite › Meine KfW an. Um Ihren Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen/Unterlagen:

  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF
  • Ihre BzA-ID
  • Ihre persönlichen Daten inkl. Adresse 
  • Sie wollen den 30 %igen Einkommensbonus beantragen? Dann darf Ihr Haushaltsnettoeinkommen maximal 40.000 Euro betragen. Die entsprechenden Nachweise müssen Ihnen in digitaler Form vorliegen.

4. Förderzusage erhalten
Die Zusage der KfW bekommen Sie per E-Mail. In der Regel dauert das nur wenige Minuten.

5. Bewilligsungszeitraum beachten
In der Zusage der KfW lesen Sie auch, bis wann Ihre Maßnahme abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten.

6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) anfragen
Lassen Sie durch Ihren Fachhandwerker oder Ihren EnergieEffizienzExperten die korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie auch hier wieder eine ID (BnD-ID)

7. Nachweise einreichen
Laden Sie alle erforderlichen Nachweise im Portal "Meine KfW" hoch und beantragen Sie die Auszahlung.

8. Zuschuss bekommen

 

Bitte beachten Sie: Rechtsverbindlich sind immer die Texte auf den entsprechenden › Seiten der KfW.

Jetzt vom Förderservice profitieren

Sie haben sich für eine STIEBEL ELTRON Wärmepumpe entschieden? Dann können Sie jetzt noch von attraktiven Förderungen profitieren. Der Förderservice hilft Ihnen im Förder-Dschungel den Überblick zu behalten. 

Der Förderservice kennt die wichtigen Fristen und erinnert Sie rechtzeitig. Zusätzlich hilft er Ihrem Fachhandwerker, die entsprechenden Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen und die nötigen Bescheinigungen zu erstellen.

Am besten Sie bitten Ihren Fachhandwerker für Ihre Sanierung den Förderservice zu buchen!

Heizungstausch - Drei Förderbeispiele im Vergleich

Noch bis zu 70% Förderung beim Heizungstausch*

Die einzelnen Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Beispielen, was das für Ihr Bauprojekt konkret bedeuten kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Bis zu 50% Förderung beim Heizungstausch* im Einfamilienhaus: Grundförderung + maximalen Klimageschwindigkeitsbonus nicht verpassen

Im Bestand muss laut Heizungsgesetz der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Und nun, abwarten? Nein! Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen unsere Luftwärmepumpe, nutzen Sie die 30% Grundförderung und profitieren Sie jetzt vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus (20%), der neben Öl- auch beim Heizungstausch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Tipp: Klimaneutral Gas geben lohnt sich, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 15.000 Euro

Maximale Förderung für den Heizungstausch: Das sind die Voraussetzung für den 70%-Fördersatz*

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund 2024 mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Die Fristen sind gleich: Tauschen Sie bis 2026 Ihre alte, fossile Heizung gegen eine Luftwärmepumpe und sichern sich die 30%-Grundförderung. Mit einem zu versteuernden Haushalts-Nettoeinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% in Anspruch nehmen. Sie profitieren zudem von dem maximalen Klimageschwindigkeitsbonus und kommen beim Heizungstausch so auf die maximale Fördersumme von bis zu 70%.

  • Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr
  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 21.000 Euro 

50% Förderung beim Heizungstausch* für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - das müssen Sie als Vermieter wissen

Sie wohnen in einem Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung? Dann können Sie höhere Investitionskosten ansetzen und profitieren weiter von allen Modulen der Wärmepumpen-Förderung. Neben der 30%-Grundförderung können Sie auch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% erhalten, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren zum Beispiel auf unsere Wärmepumpen setzen. Im Sinne des Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Zuschuss ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Gas geben, Wärmepumpe einbauen, höchstmöglichen Bonus sichern!

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 45.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 22.500 Euro

Bis zu 20 % BEG-Förderung auch für STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen

STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die in der Sanierung installiert werden, erhalten eine Förderung vom Staat und werden auch als Einzelmaßnahme gefördert. Bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten bekommen Sie als Bauherr zurück. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Geräte selbst, sondern auch das Verteilsystem, die Neu-Installation oder der Austausch und weitere Umfeldmaßnahmen.

Sind Sie Fachkunde?

Als Fachhandwerker können Sie Ihre Kunden rund um die Förderung unterstützen. Melden Sie sich an, um zusätzliche Informationen zu erhalten!

Zum Login

FAQ zur Wärmepumpen-Förderung

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Generell werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen gefördert. Dabei wird nicht nur der Heizungstausch an sich gefördert, sondern zusätzlich auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen.

Zur Liste der förderfähigen Wärmepumpen

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpenförderung?

Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist. Auch alte Wärmepumpen werden beim Austausch gegen eine neue Wärmepumpe gefördert, dann jedoch ohne den Klimageschwindigkeitsbonus.

Wann kann die Förderung für Wärmepumpen beantragt werden?

Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen ist seit Ende August 2024 für alle Antragstellergruppen geöffnet. Als Hauseigentümer können Sie die Förderung ab sofort über das Portal Meine KfW beantragen. Beachten Sie dabei, dass der Förderungsantrag und die Förderzusage vor der Beauftragung des Heizungstauschs erfolgt sein müssen.

Sie sind Selbstnutzer eines Einfamilienhauses? Prüfen Sie die Förderung für Ihr Bauvorhaben vorab und sichern Sie sich die STIEBEL ELTRON-Fördergarantie! Falls Ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen Sie die Fördersumme von STIEBEL ELTRON ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen zur STIEBEL ELTRON-Fördergarantie erfüllt sind. Jetzt informieren!

Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Klimaschutzpaketes. Nach aktuellem Stand können Sie bis einschließlich 31.12.2028 die maximal mögliche Förderhöhe von bis zu 70% erhalten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass gerade zum Ende dieser Frist eine Flut an Förderanträgen eingehen wird, empfiehlt es sich, mit der Beantragung nicht zu lange zu warten. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits jetzt von den hohen Fördersätzen profitieren. Auch ein entsprechendes Fachunternehmen mit freien Kapazitäten muss gefunden werden. Grundsätzlich ist daher anzuraten, dass ein Heizungstausch-Projekt frühzeitig geplant wird, da sich dieses über mehrere Monate ziehen kann.

Zur STIEBEL ELTRON-Fachpartnersuche

* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.

**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.