BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Sanierung
Sie haben eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung im Heizungskeller? Ein Austausch lohnt sich mehrfach! Mit einer Wärmepumpe heizen Sie effizienter und umweltfreundlicher, sparen Betriebskosten, und profitieren von der neuen BEG-Förderung. Entscheiden Sie sich in den kommenden Jahren für eine Wärmepumpe, freut sich das Klima und Sie sich über den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus, zusätzlich zur Grundförderung. Was bietet der Staat für Förderungen? Wie funktioniert die Antragstellung? Wir klären auf.
Das Wichtigste in Kürze
Was besagt das neue Heizungsgesetz 2024?
BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen – klimafreundlich heizen zahlt sich aus
Energiewende im Heizungskeller. Der Deutsche Bundestag hat im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt, beschlossen und die Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches festgelegt. Die neue Heizungsförderung soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen. Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien soll die Energieeffizienz verbessert und die Abhängigkeit von fossiler Energie verringert werden, für mehr Energiesicherheit. Die Wärmepumpe ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, GEG-konform zu bauen oder zu sanieren. Sie planen eine Wärmepumpe? Lassen Sie sich jetzt beraten und und sichern Sie sich noch bis zu 70% Förderung vom Staat beim Heizungstausch sichern. Damit Sie unbesorgt Ihren Heizungstausch starten können, gibt es die STIEBEL ELTRON-Fördergarantie.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?
Unsere Wärmepumpen werden jetzt und in Zukunft attraktiv beim Heizungstausch gefördert. Seit Anfang 2024 fördert der Staat den Heizungstausch* in unterschiedlichen Szenarien:
- Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen.
- Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer profitieren Sie zusätzlich vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, sofern Sie eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
- Für Ihr selbstgenutzes Eigenheim können Sie als Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen** von bis zu 40.000 Euro im Jahr einen Einkommens-Bonus von 30% zusätzlich beantragen.
- Sie sanieren Ihr Zuhause mit einer Erdwärmepumpe? Für den Einsatz gibt es einen Effizienzbonus von 5%.
- Kumuliert beträgt der höchstmögliche Fördersatz 70%, wenn Sie privater Selbstnutzer eines Eigenheims sind. Unternehmen und Vermieter können durch die Kombination aus Grundförderung und Effizienzbonus einen höchstmöglichen Fördersatz von 35% erhalten.
Unternehmen und Vermieter können die Grundförderung und den Effizienzbonus erhalten. Für private Selbstnutzer eines Eigenheims steht zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Einkommensbonus zur Verfügung.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Der maximale Fördersatz liegt bei 70%, sprich bei maximal 21.000 Euro Fördersumme. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionskosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Wärmepumpe einfach finanzieren
Nutzen Sie den zinsgünstigen KfW-Kredit zur Finanzierung
Neben der Wärmepumpen-Förderung im Heizungstausch können Sie zusätzlich auf zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW zurückgreifen. Mit diesen Krediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte.
Dank attraktiver Zinsen ab 0,01% kann es sich für Sie lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren oder den Kredit nur zur Überbrückung zu nutzen, bis der Förderbetrag für den Heizungstausch final ausbezahlt wurde.
Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass dem Eigenheimbesitzer ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Schnell und digital: Klimakredit der Commerzbank
Besonders unkompliziert finanzieren Sie Ihre Wärmepumpe mit dem Klimakredit der Commerzbank. Innerhalb von 10 Minuten erhalten Sie hier Ihr unverbindliches Kreditangebot. Dank der Legitimation per Video-Ident funktioniert der Vertragsabschluss vollständig digital.
Den Klimakredit können Sie mit einer Laufzeit von bis zu 119 Monaten abschließen, wobei eine Sondertilgung unter bestimmten Bedingungen jederzeit möglich ist. Der Kredit eignet sich so besonders gut für eine überbrückende Finanzierung, bis Sie Ihren Förderbetrag durch die KfW ausgezahlt bekommen.
Jetzt STIEBEL ELTRON Fördercheck durchführen
Schritt für Schritt zur Förderung Ihrer STIEBEL ELTRON Wärmepumpe
Überprüfen Sie mit unserem Fördercheck, ob Ihr Bauvorhaben gefördert werden kann. Nach positiver Prüfung erhalten Sie per Mail Ihre Urkunde zur STIEBEL ELTRON Fördergarantie. Ihre Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert!
So beantragen Sie die staatliche Förderung für Wärmepumpen 2024
Jetzt vom Förderservice profitieren
Sie haben sich für eine STIEBEL ELTRON Wärmepumpe entschieden? Dann können Sie jetzt noch von attraktiven Förderungen profitieren. Der Förderservice hilft Ihnen im Förder-Dschungel den Überblick zu behalten.
Der Förderservice kennt die wichtigen Fristen und erinnert Sie rechtzeitig. Zusätzlich hilft er Ihrem Fachhandwerker, die entsprechenden Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen und die nötigen Bescheinigungen zu erstellen.
Am besten Sie bitten Ihren Fachhandwerker für Ihre Sanierung den Förderservice zu buchen!
Heizungstausch - Drei Förderbeispiele im Vergleich
Noch bis zu 70% Förderung beim Heizungstausch*
Die einzelnen Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Beispielen, was das für Ihr Bauprojekt konkret bedeuten kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Bis zu 50% Förderung beim Heizungstausch* im Einfamilienhaus: Grundförderung + maximalen Klimageschwindigkeitsbonus nicht verpassen
Im Bestand muss laut Heizungsgesetz der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Und nun, abwarten? Nein! Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen unsere Luftwärmepumpe, nutzen Sie die 30% Grundförderung und profitieren Sie jetzt vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus (20%), der neben Öl- auch beim Heizungstausch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Tipp: Klimaneutral Gas geben lohnt sich, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.
- Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
- Fördersumme 2024: 15.000 Euro
Maximale Förderung für den Heizungstausch: Das sind die Voraussetzung für den 70%-Fördersatz*
Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund 2024 mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Die Fristen sind gleich: Tauschen Sie bis 2026 Ihre alte, fossile Heizung gegen eine Luftwärmepumpe und sichern sich die 30%-Grundförderung. Mit einem zu versteuernden Haushalts-Nettoeinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% in Anspruch nehmen. Sie profitieren zudem von dem maximalen Klimageschwindigkeitsbonus und kommen beim Heizungstausch so auf die maximale Fördersumme von bis zu 70%.
- Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr
- Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
- Fördersumme 2024: 21.000 Euro
50% Förderung beim Heizungstausch* für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - das müssen Sie als Vermieter wissen
Sie wohnen in einem Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung? Dann können Sie höhere Investitionskosten ansetzen und profitieren weiter von allen Modulen der Wärmepumpen-Förderung. Neben der 30%-Grundförderung können Sie auch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% erhalten, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren zum Beispiel auf unsere Wärmepumpen setzen. Im Sinne des Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Zuschuss ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Gas geben, Wärmepumpe einbauen, höchstmöglichen Bonus sichern!
- Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 45.000 Euro
- Fördersumme 2024: 22.500 Euro
Bis zu 20 % BEG-Förderung auch für STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen
STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die in der Sanierung installiert werden, erhalten eine Förderung vom Staat und werden auch als Einzelmaßnahme gefördert. Bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten bekommen Sie als Bauherr zurück. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Geräte selbst, sondern auch das Verteilsystem, die Neu-Installation oder der Austausch und weitere Umfeldmaßnahmen.
FAQ zur Wärmepumpen-Förderung
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Generell werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen gefördert. Dabei wird nicht nur der Heizungstausch an sich gefördert, sondern zusätzlich auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen.
Zur Liste der förderfähigen WärmepumpenWelche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpenförderung?
Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist. Auch alte Wärmepumpen werden beim Austausch gegen eine neue Wärmepumpe gefördert, dann jedoch ohne den Klimageschwindigkeitsbonus.
Wann kann die Förderung für Wärmepumpen beantragt werden?
Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen ist seit Ende August 2024 für alle Antragstellergruppen geöffnet. Als Hauseigentümer können Sie die Förderung ab sofort über das Portal Meine KfW beantragen. Beachten Sie dabei, dass der Förderungsantrag und die Förderzusage vor der Beauftragung des Heizungstauschs erfolgt sein müssen.
Sie sind Selbstnutzer eines Einfamilienhauses? Prüfen Sie die Förderung für Ihr Bauvorhaben vorab und sichern Sie sich die STIEBEL ELTRON-Fördergarantie! Falls Ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen Sie die Fördersumme von STIEBEL ELTRON ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen zur STIEBEL ELTRON-Fördergarantie erfüllt sind. Jetzt informieren!
Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Klimaschutzpaketes. Nach aktuellem Stand können Sie bis einschließlich 31.12.2028 die maximal mögliche Förderhöhe von bis zu 70% erhalten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass gerade zum Ende dieser Frist eine Flut an Förderanträgen eingehen wird, empfiehlt es sich, mit der Beantragung nicht zu lange zu warten. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits jetzt von den hohen Fördersätzen profitieren. Auch ein entsprechendes Fachunternehmen mit freien Kapazitäten muss gefunden werden. Grundsätzlich ist daher anzuraten, dass ein Heizungstausch-Projekt frühzeitig geplant wird, da sich dieses über mehrere Monate ziehen kann.
**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.