„Wann kommt das (neue) Heizungsgesetz?“, fragten sich viele Bauherren und Fachkunden. Endlich Klarheit! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, wurde im Bundestag verabschiedet und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Wärmewende ist damit beschlossene Sache.
Was besagt das neue „Heizungsgesetz“? Anforderungen an Ihre Heizung sind hier genau festgelegt - genauer gesagt: Ihre neue Heizung muss die „65-Prozent-EE-Regel“ erfüllen. Das bedeutet, die Heizung muss bei die Wärmebereitstellung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln. Das Heizungsgesetz setzt dabei unterschiedliche Fristen für Neubau und Sanierung. Alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Gebäudeenergiegesetz haben wir für Sie zusammengefasst. Jetzt informieren!
Heizungsgesetz - das müssen Sie jetzt wissen
Die 65-Prozent-EE-Regel des Heizungsgesetzes: Anforderungen für Ihren Neubau
Was bringt das Heizungsgesetz dem Klima? Das Heizungsgesetz markiert den Einstieg in die Wärmewende, Heizen mit Erneuerbaren Energien wird zum Standard. Mit dem neuen Heizungsgesetz schafft der Staat die Grundlage, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten und die Abhängigkeit vom Import fossiler Energie spürbar zu verringern, so heißt es in der GEG-Novelle.
Seit dem 1. Januar 2024 greift laut dem Heizungsgesetz die 65-Prozent-EE-Regel, das heißt: jede neu verbaute Heizung muss bei der Wärmebereitstellung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln. Das Heizungsgesetz beinhaltet dabei verschiedenen Fristen. Im Neubau gilt die Vorgabe bereits seit dem 1. Januar 2024.
Wärmepumpe ist das Mittel der Wahl
Mit unseren Wärmepumpen sind Sie in diesem Kontext optimal aufgestellt. Mit unserem breiten Portofio bieten wir Ihnen eine einfache und sichere Lösung, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes heute und in Zukunft zu erfüllen. Nutzen Sie die Energiequelle Luft, Erdreich oder Grundwasser, entscheiden Sie sich für eine innen- oder außenaufgestelle Wärmepumpe - wir haben die richtige Wärmepumpe für Ihr Zuhause! Konfigurieren Sie mit wenigen Klicks die richtige Wärmepumpe für Ihr Zuhause: unser kostenloser Service ermittelt Ihr individuelles Wärmepumpen-Set - Informationen zu Abmaße, Energieeffizienzklasse und Kosten inklusive.
Heizungsgesetz erfüllen - wir haben die Lösung für Ihre Sanierung
Im Bestand soll ebenfalls der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit.
Warum Sie als Sanierer heute schon Ihre Heizung autauschen sollten?
Unser nachhaltigen Wärmepumpen-Sets werden schon heute beim Heizungstausch attraktiv gefördert. 65-Prozent-EE-Regel? Kein Problem! Mit unseren Wärmepumpen für die Sanierung sind Sie auf die Wärmewende gut vorbereitet. Tipp: Nutzen Sie die heizfreie Frühjahr- oder Sommerperiode, um Ihre neue Heizung zu planen.
Darum Wärmepumpen von STIEBEL ELTRON
Mit einer Wärmepumpe nutzen Sie kostenlose Umweltenergie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Heizenergie zu generieren. Wer zukunftssicher, umweltfreundlich und wirtschaftlich heizen möchte, für den ist schon jetzt die Wärmepumpe die richtige Heizung für sein Zuhause – nicht erst, wenn das GEG in der Kommune greift. Wärmepumpenheizungen arbeiten auch im Altbau besonders effizient, sind unabhängig von den endlichen, fossilen Rohstoffen sowie der CO2-Steuer.
Seit fast 50 Jahren entwickeln und fertigen wir Wärmepumpen in Deutschland mit hoher Fertigungstiefe und strengen Qualitätskontrollen in unseren eigenen Produktionsstätten. Diese langjährige Erfahrung mit bisher über 500.000 installierten Wärmepumpen fließt kontinuierlich in die Entwicklung unserer Produkte, Systeme und Services ein. Das bedeutet für Sie: Da wo STIEBEL ELTRON draufsteht, ist auch STIEBEL ELTRON Qualität drin. Unsere Garantieverlängerung auf Ihr Komplettsystem von STIEBEL ELTRON bietet zusätzliche Sicherheit.
GEG-konform bauen für jeden Gebäudetyp
Wissenswertes zum Energieausweis
Kurz erklärt: Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis in unterschiedlicher Form für alle Wohngebäude Pflicht. Gleichzeitig wurde für die Energieausweise eine Energieeffizienzklasse auf Basis einer Endenergiebetrachtung eingeführt.
Demnach erhalten Gebäude eine Effizienzklassifizierung anhand von Buchstaben (A+ bis H), wobei A+ die beste Effizienz bedeutet. Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei neben der Primärenergieangabe der errechnete Endenergiebedarf. Wenn Sie als Bauherr also heute ein Gebäude planen, sollten Sie mit Blick auf die neue Klassifizierung die Option auf eine bessere Bewertung und damit einen „werbewirksameren“ Buchstaben nicht leichtfertig verschenken.
Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot („Bandtacho“), muss der Energieausweis für Gebäude auch die Energieeffizienzklasse des Gesamtgebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweisen. Dieses System wird bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit vielen Jahren angewendet, sodass Sie sich gut zurechtfinden können.
Energieausweis: Bestnote dank Wärmepumpe
Der Energieausweis enthält außerdem zukünftig Angaben zum CO2-Ausstoß des Gebäudes. Gut, wenn Sie einen Energieausweis mit Bestnoten und geringem CO2-Wert vorlegen – das entscheidende Verkaufsargument der Zukunft.
Nach Berechnungen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe im Energieausweis die Bestnote A+ und mit Luft/Wasser-Wärmepumpe A. Das gleiche Haus mit fossil befeuertem Brennwertkessel und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht im Energieausweis ein B, mit einer Pelletheizung hingegen nur D.
Entsprechende Vergleiche sind laut Bundesverband Wärmepumpe e.V. auch für Bestandsgebäude möglich: Auch hier erreicht Ihr Bauprojekt die höchsten Effizienzklassen des Energieausweises am einfachsten mit Wärmepumpenlösungen.
Konfigurieren Sie als Bauherr mit wenigen Klicks die richtigen Wärmepumpe für Ihr Zuhause: unser kostenloser Service ermittelt Ihr individuelles Wärmepumpen-Set - Informationen zu Abmaßen, Energieeffizienzklasse und Kosten inklusive.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz
Was regelt das Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz beinhaltet folgende Punkte:
- Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau und in der Sanierung
- Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau)
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Ordnungswidrigkeiten
Wen betrifft das Heizungsgesetz?
Anforderungen an Neubau- und Sanierungsprojekte
Sie planen einen Neubau? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt hier den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien und den Effizienzstandard für Ihr neu errichtetes Wohngebäude, also für alle Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Ebenso gilt das neue GEG für Büro- und Gewerbebauten, Geschäfte, Schulen und andere öffentliche oder kommunale Gebäude. Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen greift seit dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.
Sie sind Käufer, Mieter oder Sanierer eines Altbaus? Am jeweils gültigen GEG-Standard für Neubauten muss sich auch die energetische Qualität Ihres Bestandsgebäudes messen lassen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das heißt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028.
Welche Heizung ist seit 2024 noch erlaubt?
Wärmewende im Heizungskeller
Das Heizungsgesetz ist technologieoffen. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. Januar 2024 muss die Heizung in Ihrem Neubau bei der Wärmebereitstellung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln. Im Bestand kommt die 65-Prozent-EE-Regel ab Mitte 2026 oder Mitte 2028 – je nach Größe der Kommune.
Welche Heizung ist die richtige? Setzen Sie auf eine Wärmepumpe, setzen Sie gleichzeitig auf eine Technologie, die seit fast 50 Jahren im Markt erprobt ist, platzsparend und einfach in Ihrem Zuhause installiert wird und unabhängig von den fossilen Brennstoffen Ihr Zuhause mit Wärme und warmen Wasser versorgt. 65-Prozent-EE-Regel erfüllen? Kein Problem. CO2-Steuer oder steigender Gas- oder Ölpreis? Kein Problem. Förderung? Na klar! Tipp: Für die effiziente Nutzung Ihres PV-Stroms lassen sich unsere Wärmepumpen mit jeder PV-Anlage und jedem Batteriespeicher kombinieren. Sie sind in der Auswahl des PV-Herstellers und des PV-Systems völlig frei und profitieren von einem intelligenten Energiemanagement.